Wer sich eine umweltfreundliche Wärmepumpe anschafft, wird vom Staat belohnt.

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) fördert effektive Wärmepumpen mit Erdsonde und unterteilt die Zuschüsse in drei Kategorien:

Basisförderung: Die Basisförderung gibt es bei einem Einbau oder Heizungstausch in ein bestehendes Gebäude (nicht Neubau). Die Antragstellung ist für Privatpersonen bis neun Monate nach Inbetriebnahme möglich. Entscheidend ist die Effektivität der Heizung. Bei einer Jahresarbeitszahl (JAZ) >= 3,8 im Wohngebäude (Nichtwohngebäude: >=4,0) beträgt die Basisförderung 100 €/kW, (zur Orientierung: Eine Anlage für ein Einfamilienhaus liegt bei max. 30 kW Heizleistung) jedoch mindestens bei 4.500 Euro!

–>  Antragsformular

Innovationsförderung (NEU): Für die Innovationsförderung muss die Wärmepumpe noch effizienter sein (JAZ >=4,5). Sie kann in einem Bestandsgebäude aber auch im Neubau eingesetzt werden. Verpflichtung: Der Einsatz einer Flächenheizung ist ein muss (z.B. Fußbodenheizung), genauso ein Qualitätscheck nach einem Jahr. Antragsstellung vor Vertragsabschluss.

Die Zuschüsse betragen maximal:

  • 7.250 Euro je Anlage im Gebäudebestand
  • 4.500 Euro je Anlage bei Neubau

–>  Antragsformular

Bonusförderung: In Verbindung mit Basisförderung oder Innovationsförderung werden Zuschüsse für zusätzliche Leistungen gewährt. Zum Beispiel wenn die Wärmepumpe mit einer Solaranlage oder einem neuen Pufferspeicher gekoppelt wird (jeweils 500 Euro) oder das Haus bestimmte energetische Bedingungen erfüllt.

BAFA-Hinweise zur Erdsondenbohrung (Quelle: BAFA)

Für die erhöhte Förderung von Erdwärmepumpe mit gleichzeitig errichteten Erdsondenbohrungen sind folgende zusätzliche Unterlagen bzw. Angaben vorzulegen:

  • Nachweis (Versicherungsschein), dass Sie als Antrag stellende Person eine verschuldensunabhängige Versicherung gegen unvorhergesehene Sachschäden abgeschlossen haben;
  • Nachweis über die Zertifizierung der Bohrfirma nach DVGW-Arbeitsblatt W 120-2 (Diesen Punkt klärt das BAFA anhand der Internetlisten der „Zertifizierung Bau GmbH“ und der „DVGW CERT GmbH“).

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bietet ebenfalls Programme an. Direkt gefördert werden vor allem große Anlagen ab 100 kW (Die Anlage für ein Einfamilienhaus liegt bei max. 30 kW). Es gibt aber auch Programme die allgemein energieeffizientes Sanieren und Bauen fördern, indem sie günstige Darlehen inkl. Tilgungszuschuss und reine Investitionszuschüsse beinhalten. Die wichtigsten Programme (153 und 167 sind mit BAFA-Förderung kombinierbar):

Energieeffizient Sanieren:

  • Programm 151/152: Darlehen für energetische Sanierungen bzw. Einzelmaßnahmen mit Tilgungszuschuss bis zu 27.500 Euro je Wohneinheit → zum Programm.
  • Programm 430: Investitionszuschuss für energetische Komplettsanierungen (bis zu 18.750 Euro je Wohneinheit) → zum Programm.

Energieeffizient Bauen:

  • Programm 153: Finanzierung besonders energieeffizienter Neubauten mit einem Tilgungszuschuss von bis zu 15.000 Euro je Wohneinheit → zum Programm.
  • Programm 167: Neue Heizungsanlage auf Basis erneuerbarer Energien (Heizungstausch). Hier gibt es keinen Tilgungszuschuss, da Programm mit BAFA-Förderung kombinierbar → zum Programm.

Viele Energieversorger zahlen Zuschüsse oder bieten einen vergünstigten Stromtarif an, zum Beispiel das Strom-Wärme-Produkt der ENSO Energie Sachsen Ost AG zur unterbrechbaren Stromversorgung für Elektro-Wärmepumpenanlagen. (https://enso.de/wps/portal/enso/cms/menu_main/produkte-zuhause/strom/)

Links und weitere Informationen: